Finanzbegriffe kurz erklärt (Glossar)

Anlagestrategie

Die Anlagestrategie gibt die langfristige Aufteilung auf die verschiedenen Anlageklassen (Liquidität, Obligationen, Aktien, Immobilien, Rohstoffe, Alternative Anlagen) vor.

Verschiedene Studien zeigen, dass eine klar definierte Anlagestrategie der wichtigste Faktor für den Anlageerfolg ist. Für die Herleitung der Anlagestrategie müssen zwei Faktoren berücksichtigt werden: die Risikofähigkeit und die Risikobereitschaft. 

Einkauf in Säule 3a und/oder Pensionskasse

Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse sind steuerlich sehr attraktiv, da der einbezahlte Betrag direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Je höher das steuerbare Einkommen, umso grösser ist die Steuerersparnis. Einkäufe und Einzahlungen sind bis kurz vor der Pensionierung möglich. Sie lohnen sich finanziell umso mehr, je weniger lang das Geld in der Säule 3a bzw. Pensionskasse bleibt. Die  Rendite hängt davon ab, wie und wann die Gelder bezogen werden.

Finanzplanung

Die private Finanzplanung beinhaltet die lebenszyklusorientierte Prognose eines Privathaushalts unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung von Einnahmen/Ausgaben und Vermögen/Schulden sowie von Finanzierungs-, Geldanlage-, Altersvorsorge-, Nachfolge- und Steueraspekten. Dabei sind die individuellen finanziellen Ziele und Bedürfnisse zu beachten. Die Finanzplanung dient der Vorbereitung von Entscheidungen in persönlichen finanziellen Angelegenheiten.

Frühpensionierung

Bei einer Frühpensionierung muss beachtet werden, dass Kundinnen und Kunden in der 1. und 2. Säule eine kürzere Beitragsdauer aufweisen als diejenigen, die sich mit dem ordentlichen Pensionsalter (65/64) aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Zudem müssen bei Frühpensionierten die Renten länger herhalten, wodurch sowohl bei der AHV- als auch bei der Pensionskassenrente mit Kürzungen zu rechnen ist.  Ob ein Vorbezug sinnvoll sein kann, hängt von Faktoren ab wie Vermögen, übriges Einkommen, Familien- und  Steuersituation aber auch vom individuellen Gesundheitszustand. Die Kosten einer Frühpensionierung pro Jahr entsprechen etwa einem Jahresgehalt.

Grenzsteuersatz

Für die Steuerplanung ist der Grenzsteuersatz wichtig, der ausdrückt, wie stark ein zusätzlicher Franken Einkommen besteuert wird bzw. welche Steuerersparnis jeder Franken bringt, den man in der Steuererklärung zusätzlich vom Einkommen abziehen kann.

Nachlass/Erbschaft

Eine umsichtige Erbschaftsplanung sorgt dafür, dass das Vermögen so weitergegeben wird, wie man es sich wünscht, dass Streit unter den Erben verhindert werden kann und dass hohe Erbschaftssteuern vermieden werden können.

Wenn beim Tod keine Anweisungen darüber bestehen, wer das Vermögen erhalten soll, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nicht etwa danach, wie nahe jemand der verstorbenen Person stand. Der/Die überlebende Ehepartner/in und die Kinder sind die Haupterben. Andere Verwandte (Eltern, Geschwister etc.) kommen erst in zweiter Linie zum Zug. Das Gesetz definiert nicht nur die Erben, sondern auch die Erbquote, die dieser Person zusteht. Diese hängt wiederum vom Verwandtschaftsgrad ab.

Sein Vermögen kann man auch mit einem Testament nicht völlig nach Belieben verteilen. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass bestimmte Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten, den sogenannten Pflichtteil. Zu den pflichtteilgeschützten Erben gehören der/die Ehepartner/in und die Nachkommen. Beim Fehlen von Nachkommen haben auch die Elternteile Anspruch auf einen Pflichtteil.

Nachlassvermögen

Guthaben aus der zweiten Säule gehören nicht zum Nachlassvermögen. Die Gesetze der beruflichen Vorsorge regelt, wer Anspruch auf das Guthaben besitzt.
Guthaben der Säule 3a und Lebensversicherungen zahlt die Vorsorgestiftung der Bank bzw. Lebensversicherungsgesellschaft gemäss Stiftungsreglement bzw. Versicherungsbedingungen direkt an die begünstigten Personen aus. 3a-Guthaben bei einer Bank werden zum Nachlassvermögen hinzugerechnet. Bei Lebensversicherungen mit Sparanteil wird der sogenannte Rückkaufswert für die Berechnung der Pflichtteile berücksichtigt; d.h. die Ansprüche der pflichtteilsgeschützten Erben am Rückkaufswert der Police sind einzuhalten.

Pensionskassen-Hypothek

Kunden und Kundinnen können einen Teil ihres Vorsorge-Guthabens direkt in ihr Eigenheim investieren.

Die Versicherten investieren in eine eigene Hypothek, indem sie das Kapital in ihrem Vorsorgevermögen (Pensionskasse/Freizügigkeitskonto) belassen und leihen sich das Geld als Fremdkapital für den Kauf oder Bau ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Mit einer Pensionskassen-Hypothek können sie ihre Steuerbelastung optimieren. 

Risikobereitschaft

Die persönliche Einstellung/Bereitschaft eines Anlegers/einer Anlegerin zu Rendite und Risiko wird als Risikobereitschaft bezeichnet. Diese ist abhängig von der subjektiven Einschätzung und Bewertung des Risikos. Während die eine Person auch kurzfristig keine Verluste riskieren möchte, strebt die andere hohe Renditen an und nimmt dafür auch hohe Risiken resp. Kursschwankungen in Kauf.

Risikofähigkeit

Die individuelle Risikofähigkeit eines Anlegers/einer Anlegerin hängt davon ab, welche finanziellen Risiken bzw. Wertschwankungen und Verluste er/sie aufgrund der Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation tragen kann. Je weniger ein/e Anleger/in auf das investierte Kapital angewiesen ist, desto grösser ist die Risikofähigkeit. Neben dem Anlagehorizont werden die Liquiditätsbedürfnisse und der Wissensstand analysiert.

Steueroptimierung

Steueroptimierung (auch Steuergestaltung) bezeichnet die legale Nutzung von Möglichkeiten und Verfahren, zur Reduktion der Steuerlast. Die Steueroptimierung ist grundsätzlich bei allen Steuerarten möglich, im Vordergrund stehen jedoch regelmässig Einkommens- und Vermögenssteuern.

Dies fängt bei den einfachen Abzügen beim Einkommen bzw. Vermögen an und geht über die Vorsorge (Säule 3a, Pensionskasse),  Geld- und Kapitalanlagen, Eigenheim (Hypothek) bis hin zur Nachlassregelung.

Teilpensionierung

Wenn die Frühpensionierung zu teuer ist, kommt vielleicht eine schrittweise Reduktion des Arbeitspensums infrage. Viele Pensionskassen erlauben den Versicherten in diesem Fall einen vorzeitigen Bezug der Altersleistungen. In der Regel haben Versicherte die Wahl, ob sie eine Rente beziehen oder einen Kapitalbezug vornehmen wollen. Ein Teilbezug des Kapitals ist nur einmal pro Jahr möglich. Eine gestaffelte Pensionierung kann sich auch steuerlich lohnen, wenn man das Pensionskassenguthaben in Kapitalform bezieht, so werden die Teilbezüge getrennt besteuert (Steuerprogression).

Tragbarkeit der Hypothek (nach der Pensionierung)

Mit der (ordentlichen) Pensionierung nimmt in der Regel das Einkommen ab und damit auch die Tragbarkeit für das Wohneigentum. Die Bank kann/wird eine Reduktion der Hypothek verlangen, damit das Eigenheim tragbar bleibt.

Damit eine Hypothek aus Sicht der Bank als tragbar gilt, dürfen die Eigenheimkosten nicht mehr als einen Drittel des regelmässigen Einkommens ausmachen. Die Banken rechnen dabei nicht mit dem aktuellen Hypothekarzins, sondern mit einem Zins von 5 %. So stellen sie sicher, dass die Hypothek auch bei steigenden Zinsen noch tragbar ist. Zu diesem kalkulatorischen Hypothekarzins hinzu kommen die Nebenkosten von 1 % des Liegenschaftswerts und die Amortisation, falls die Liegenschaft zu mehr als zwei Drittel belehnt ist.

Vorsorgeplanung

Die Vorsorgeplanung zeigt unabhängig der Lebensphase auf, ob die eigene Vorsorgesituation den finanziellen Bedürfnissen entspricht und ob man gegen alle Risiken (Alter, Invalidität und Tod) genügend abgesichert ist.

Wohneigentumsförderung (aus der Pensionskasse)

Die Wohneigentumsförderung (WEF) ist eine staatspolitische Massnahme mit dem Ziel, dass sich mehr Menschen ein Eigenheim leisten können. Die Wohneigentumsförderung erfolgt entweder durch den Vorbezug der vorhandenen Freizügigkeitsleistung oder durch die Verpfändung der Freizügigkeits- oder Vorsorgeleistung. Unter bestimmten Voraussetzungen können angehende Rentnerinnen und Rentner dies als Steueroptimierungsinstrument nutzen.

Die Wohneigentumsförderung kann beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder für die Rückzahlung von ausstehenden Hypotheken geltend gemacht werden.